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Warum eine Hundehaftpflicht ?

Die Hundehaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Hunden. Da auch Hunde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Hundehalter eine solche Versicherung besitzen.

Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Hundehalter haftet auch ohne eigenen Einfluß für das Verhalten seines Hundes.

 

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Leistungen Hundehaftpflicht ?

Die Hundehaftpflicht stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).

Der Versicherer leistet bei Schadensereignissen die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren zur Folge hat. Desweiteren leistet der Versicherer auch bei Schadensereignissen die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, sowie bei Vermögensschäden die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.

Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:

Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet üblicherweise weltweiten Ver-sicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte meist nur bis zu einem Jahr.

Je Schadensfall leistet der Versicherer generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme, bei mehreren Schäden während des Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme

 

weitere Informationen zur:

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Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutz Versicherung ist eine reine Risikoversicherung und leistet nur im Schadenfall. Bei Nichtgebrauch werden auch keine Beiträge zurückerstattet.

Die Rechtsschutz sollte man so früh wie möglich abschließen, da in den wichtigsten Bereichen ( Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz) eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten besteht. Das heißt Rechtsstreitigkeiten die während dieses Zeitraumes auftauchen, werden nicht von dem Rechtsschutzversicherer übernommen. Ebenfalls Rechtsstreitigkeiten die vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eingetreten sind. Ein Vergleich zur Rechtsschutz kann Ihnen helfen den richtigen Rechtsschutztarif zu finden. Nutzen Sie einfach den kostenlosen Vergleichsrechner ..... Rechtsschutz Vergleich